Wir haben unseren Betrieb eingestellt.
" Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch
nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig. "
Das hat der Bundesgerichtshof in einem
Grundsatzurteil (Az. 4 Str 654/79) entschieden.
Denn: " Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug
ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StGB. "
Aber:
Wer den Tachostand verändert, um beim Verkauf einen
besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer.
Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe.
Abgesehen davon kann der betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit
das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
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Gesetz vom 08.07.2005
§ 22b STVO
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern:
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft wer,
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein
Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung
auf diese Einrichtung oder den Messvorgang, das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines
Geschwindigkeitbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch
Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2
vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer
solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder
einem anderen überlässt".
Aus diesen Gründen dürfen wir nur noch
ausschließlich Kilometerstände von gebrauchten oder neuen Tachometern, welche
ursprünglich nicht in diesem Fahrzeug verbaut waren, auf den echten, also
tatsächlichen Stand einstellen.
Software für Tachoreparatur, Tachojustierung oder Wiederherstellung des originalen
Kilometerstandes ist legal.
Zitat:
Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht
darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum
Zwecke der Tachojustierung oder Tachoreparatur, unter Strafe zu stellen. Die
Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer
Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich
des Gebrauchtwagenhandels.
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu
Zwecken der Tachoreparatur, Tachojustierung, Konvertierung oder
Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die
Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit
des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung
des Kraftfahrzeugs, abzielen.
Weiterhin gilt natürlich:
Grundsätzlich bearbeiten wir KEINE Leasing- oder
Mietfahrzeuge. Sie müssen uns eine Bestätigung geben, in welcher Sie
erklären, dass der eingebaute Tachometer nicht der ursprünglich vom
Hersteller eingebaute ist, und Sie den echten Kilometerstand in den
gebrauchten oder neuen Tachometer gestellt bekommen möchten.
Die Erklärung entfällt natürlich bei ausgebauten Tachometern.
Nur zur Information,
Geschwindigkeitsbegrenzer haben, können und werden
wir nicht verändern , weder im ein- noch ausgebauten Zustand.